Multidisziplinäre Kompetenz für steuerliche Anliegen
Hier erhälst Du Unterstützung bei laufenden steuerlichen Themen als auch bei speziellen Fragestellungen wie Betriebsprüfungen und Umwandlungen.
Leistungen
Mein Anspruch ist es, Dir mit klaren und verständlichen Lösungen, Sicherheit in allen steuerlichen Fragen zu bieten. Neben der laufenden steuerlichen Beratung untersützte ich meine Mandanten auch bei Umstrukturiereungen, Transaktionen und allen damit zusammenhängenden Fragen des Zivil- und Gesellschaftsrechts. Daneben berate ich auch bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.
Laufende Steuerberatung
Im Umfeld eines immer komplexer werdenden Steuerrechts die Gewissheit optimal aufgestellt zu sein. Von der laufenden Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss, bis hin zu den Steuererklärungen, erhalten meine Mandanten ausschließlich Leistungen direkt vom Steuerberater.
Betriebsprüfung und Steuerstreit
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäßen Buchführung, Kassenführung sowie Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sind enorm. Hier kann es bei einer Betriebsprüfung schnell zum Streit kommen. Daneben ändern sich die steuerlichen Vorschriften und Verwaltungsanweisungen laufend, sodass es hier auch zu Fehlern des Finanzamts kommen kann.
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Die Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens löst fast immer Existenzängste aus und stellt für den Betroffenen eine persönliche Extremsituation dar. Eine professionelle Verteidigung erfordert deshalb schnelles Handeln und neben strafrechtlichen Kenntnissen vor allem Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden.
Als erfahrener Berater an Deiner Seite
Michael Christoph Häußler
Rechtsanwalt u. Steuerberater
Als Rechtsanwalt und Steuerberater bin ich Experte in sämtlichen Fragen des Steuerrechts und allen damit zusammenhängenden Fragen des Zivil- und Gesellschaftsrechts. Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung verteidige ich auch gegen steuerstrafrechtliche Vorwürfe und unterstütze Kolleginnen und Kollegen bei der steuerlichen Aufarbeitung von Fällen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Das Erstgespräch dient dazu, erste Fragen zu klären und eine individuelle Lösung für Deine steuerlichen Anliegen zu finden. Für das Erstgespräch ist es daher hilfreich, bereits einige Unterlagen mitzubringen, damit ich mir einen Überblick verschaffen kann. Dazu gehören vor allem Steuerbescheide und Steuererklärungen, Einkommensnachweise, sowie relevante Verträge, wie Miet- oder Arbeitsverträge. Falls Du selbständig bist oder ein Unternehmen führst, sind zusätzlich Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Steueranmeldungen hilfreich.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Du kannst mich jederzeit kostenlos und unverbindlich kontaktieren. In einem Erstgespräch sprechen wir auch zu den voraussichtlichen Kosten. Diese Kosten hängen von der Art und dem Umfang der gewünschten Leistungen ab. Im Rahmen der laufenden steuerlichen Beratung fallen Gebühren (Kosten und Auslagen) nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) an. Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Das betrifft vor allem die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.
Für komplexere rechtliche und steuerliche Fragen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Mein Ziel ist es Dir von Anfang an volle Kostentransparenz zu bieten. Durch die Abrechnung nach Zeitaufwand kannst Du jederzeit nachvollziehen, wie sich die Kosten zusammensetzen und behälst volle Kontrolle über den Umfang der beauftragten Leistung. Im einem Erstgespräch klären wir daher auch, welche Leistungen Du benötigst und ich gebe Dir eine Einschätzung der hierfür anfallenden Kosten.
Lass Dich jetzt beraten
In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und finden gemeinsam heraus, wir ich Dir oder Deinem Unternehmen weiterhelfen kann. Du kannst mich jederzeit vertraulich und unkompliziert per E-Mail oder WhatsApp erreichen.